FrauenschutzHaus Wolfenbüttel
Postfach 1303 38283 Wolfenbüttel Tel. 05331/41188 frauenschutzhaus@awo-wolfenbuettel.de
Jahresbericht 2017 hier herunterladen
FrauenschutzHaus Wolfenbüttel Schutz und Hilfe für Frauen in Not!
Misshandlungen durch den Ehemann, Lebenspartner oder Freund gehören für viele Frauen auch in Deutschland zum Alltag. Frauen
werden getreten, geboxt, geschlagen, gewürgt, mit Gegenständen verletzt, kontrolliert, gedemütigt, beleidigt, bedroht und vergewaltigt
Wir bieten:
Schutz und Hilfe für von Gewalt bedrohte und misshandelte Frauen und ihre Kinder Unabhängig von Nationalität, Religion, Aufenthaltsstatus, Wohn- und Lebenssituation.
- jede Frau, die unter seelischer und körperlicher Gewalt leidet, kann allein oder mit ihren Kindern im FrauenschutzHaus aufgenommen werden
- die Anonymität der Frauen wird geschützt
- jede Frau bewohnt mit ihren Kindern ein eigenes Zimmer
- die Frauen versorgen sich und ihre Kinder selbst
- eine Erzieherin unterstützt bei der Betreuung der Kinder
- die Beratung erfolgt parteilich und an den Bedürfnissen und Interessen der Frauen orientiert
- gemeinsam sollen Lösungen gefunden werden, wie die Betroffenen gewaltfrei leben können.
- es gibt Platz für 8 Frauen und 12 Kinder
Aufnahme
- Schutz und Hilfe in akuten Krisensituationen
- eine Aufnahme kann zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgen
- eine Aufnahme ist auch ohne Papiere und persönliche Sachen möglich
Beratung/ Begleitung und Unterstützung
- bei der Klärung der finanziellen Situation
- bei der Wieder-/Neu-Beschaffungvon Papieren und persönlichen Sachen
- im Umgang mit Ämtern und Behörden
- bei Erziehungsfragen
- bei der Wohnungssuche: entweder eine geeignete neue Wohnung zu finden, oder in die ehemalige Wohnung zurückzukehren ( z.B. per Wohnungszuweisung)
- bei der Arbeitssuche
- bei der Bewältigung des Alltags
die Frauen sollen unterstützt werden, ihren Alltag selbständig und aus eigener Kraft zu bewältigen, z.B. bei der Sorge für die Kinder, beim Umgang mit Geld oder der
Erhaltung der Gesundheit.
- bei der Aufarbeitung von Gewalterfahrungen
- bei Fragen bzgl. Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Aufenthaltsrecht und Gewaltschutzgesetz
Unabhängig von einer eventuellen Aufnahme, können sich ratsuchende Frauen jederzeit an das Haus wenden
Wenn möglich! ist bei der Aufnahme folgende Dinge/Dokumente mitzubringen:
- Ausweis/Pass
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunden der Kinder
- Krankenkassenkarte
- Sparbücher
- Kontoauszüge
- Rentenversicherungsunterlagen
- Aufenthaltsgenehmigung
- Kinderpässe
- Sorgerechtsbescheid
- Impfpässe
- Schulsachen der Kinder
- Zeugnisse
- Lohnsteuerkarte
- wichtige Medikamente
“Geschlagen zu werden ist nicht das Merkmal der Frauen, sondern einer Gesellschaft, die es duldet, in der es möglich ist“ ( Bernard/Schlaffer, 1978)
Mehr Informationen: www.gewaltschutz.info
www.frauen-raus-aus-der-gewalt.de
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